AGB

Auftragsvergabe

1.1

Ein Auftrag kann schriftlich oder mündlich von dem Auftraggeber an den Designer erteilt werden; rechtlich bindend ist er aber erst nach schriftlicher Bestätigung seitens des Designers.

1.2

Wenn nicht gesondert geregelt gibt der Designer Aufträge für Fremdleistungen (Lithografie, Druck, Produktion, etc.) im Namen und auf Rechnung des Auftraggeber an Dritte weiter. Fremdleistungen, die den Betrag von 1000.- EUR übersteigen, bedürfen der Einwilligung des Auftraggebers.

Einzelne Fremdleistungen mit geringerem Aufwand oder solche, die zum geregelten Produktionsablauf während der Entwurfsphase notwendig sind, werden vom Designer übernommen und dem Auftraggeber zusammen mit dem Honorar oder Teilhonorar in Rechnung gestellt.

1.3

Der Designer behält sich vor, bestimmte Anbieter, die sich bereits mit ihrer Arbeit bewährt haben, zu bevorzugen.



Zusammenarbeit

2.1

Je deutlicher und umfangreicher der Auftraggeber sich dem Designer mitteilt, desto besser wird das Endprodukt.

2.2

Der Auftraggeber überträgt dem Designer die für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen.

Zur Optimierung der Arbeit sind manchmal Daten wichtig, die vor der Veröffentlichung Betriebsgeheimnis sind Der Designer behandelt alle Informationen, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, streng vertraulich.

2.3

Die Freigabe zur Vervielfältigung obliegt dem Auftraggeber. Mit der Genehmigung von Entwürfen und Werkzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild.
Die Genehmigungen sind rechtzeitig zu erteilen, damit keine Mehrkosten oder Qualitätseinbußen aufgrund von Verzögerungen entstehen.

2.4

Der Designer hat das Recht, seine Arbeiten mit einer Urheberbezeichnung zu versehen. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Beiträge zum Entwurf beeinflussen das Urheberrecht des Designers nur wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Insbesondere kann die Veränderung der Originale, nur mit der Einwilligung des Designers erfolgen.

2.5

Von digitalen Gestaltungen behält sich der Designer vor, Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
Diese kann der Auftraggeber gegen Kostenerstattung als Duplikat erwerben. Von Printproduktionen erhält die Designerin mindestens 8 Belegexemplare.




 

AGB

Haftung

3.1

Die vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen wie z.B. Fotos, Texte, Logos etc, werden vom Designer unter der Voraussetzung verwendet, daß der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist. Ansprüche Dritter auf ein Copyright übernimmt der Auftraggeber. Kosten für wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeiten oder Prüfungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.2

Soweit der Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Dienstleister keine Erfüllungsgehilfen des Designers. Eine Haftung für die Leistungen und Arbeitsergebnisse Dritter werden nicht übernommen.

3.3

Für die Aufbewahrung und den Transport von Unterlagen des Auftraggebers übernimmt der Designer keine Haftung, es sei denn, grobe Fahrlässigkeit kann nachgewiesen werden.

3.4

Der Designer führt jeden Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen aus Erkennbare Risiken werden dem Auftraggeber mitgeteilt.Die Haftung des Designers beschränkt sich deshalb nur auf grobe Fahrlässigkeit.



Nutzung

4.1

Der Designer gibt nach vollständiger Zahlung des Honorars, die Nutzungsrechte seiner Arbeit an den Auftraggeber.

4.2

Alle Entwürfe und Werkzeichnungen sind persönliche und geistige Schöpfungen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. So wie ein Gemälde, bei einer Reproduktion nicht automatisch Eigentum des Verlages oder des Fotografen wird, bleiben Entwürfe und Originale Eigentum des Designers. Für ihren Erwerb kann ein zusätzliches Honorar vereinbart werden.

4.3

Zieht der Designer zur notwendigen Vertragserfüllung Dritte (z.B. Bildagenturen) heran, werden die Nutzungsrechte an deren Arbeit von dem Designer erworben und in gleicher Form an den Auftraggeber weitergeleitet. Fremdrechnungen, falls diese vom Designer selbst getragen wurden, werden vom Auftraggeber übernommen. Bei Rechnungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erhält der Designer auf Anforderung eine Kopie. Im Interesse des Auftraggebers wird so sichergestellt, daß keine Differenz zwischen Angebot und tatsächlicher Bezahlung vorliegt.



AGB

Vergütung und Honorare

5.1

Alle Honorare werden im voraus zwischen Auftraggeber und Designer über ein Angebot oder einen Vertrag schriftlich vereinbart.

5.2

Zusatzleistungen, die über den Vertragsinhalt hinaus gehen, insbesondere Umarbeitung von Werkzeich-nungen, mehr als eine Autorenkorrektur, Manuskriptüberarbeitung, werden ebenfalls nach Zeitaufwand veranschlagt.

5.3

Bei Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken oder hohe finanzielle Vorleistungen er-fordern, kann der Designer in Absprache mit dem Auftraggeber Vorausrechnungen erstellen. Oder nach vertraglicher Vereinbarung das Gesamthonorar in Teilbeträgen, meist monatlich, abrufen.

5.4

Nach Abschluß eines Auftrages erstellt der Designer auf Wunsch eine Abrechnung mit Kopien von Fremdrechnungen, falls diese vom Designer selbst getragen wurden. Bei Rechnungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erhält der Designer auf Anforderung eine Kopie. Im Interesse des Auftraggebers wird so sichergestellt, daß keine Differenz zwischen Angebot und tatsächlicher Bezahlung vorliegt.

5.5


Die Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zählen sind.

5.6

Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen, werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
Ausgenommen sind Fahrtkosten, die zur Abwicklung und Überwachung der Produktion notwendig sind.

5.7

Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten Planungen und dergleichen ohne schriftliches Einvernehmen ändert oder abbricht, wird er dem Designer alle Kosten und Honorare ersetzen.
Soweit im Einzelfall Arbeiten oder Verträge im Namen des Designers abgeschlossen wurden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen.

5.8

Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt und ohne Abzug fällig. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen des Designers zurückzuhalten oder aufzurechnen. Der Designer ist berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 30 Tagen ohne Mahnung, Zinsen in Höhe von 9% pro Jahr zu berechnen.